Urheberpersönlichkeitsrecht.
- Urheberpersönlichkeitsrecht.
Urheberpersönlichkeitsrecht.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Bestandteil des Urheberrechts schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Ansprüchen auf sein Werk. Hierzu gehört das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist, das Recht auf
Anerkennung der Urheberschaft am Werk sowie das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes zu verbieten.
Universal-Lexikon.
2012.
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